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DIE VERSCHIEDENEN FÜHRERSCHEINKLASSEN IM ÜBERBLICK
Kraftwagen bis 3,5t zGM. Ab 18 Jahren. Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren. Gleiche Ausbildung wie Klasse B. Für die Begleiter gilt mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis und maximal 1 Punkt.
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM. Ab 18 oder bei begleitendem Fahren ab 17.
Die Führerscheinklasse B197 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Sonderregelung in Deutschland, die es Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B ermöglicht, Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und solche mit manuellem Schaltgetriebe zu fahren. Die Regelung gilt für Personen, die ihre Fahrprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben, aber trotzdem in der Lage sein möchten, manuelle Schaltgetriebe zu fahren.
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor. Ab 15 Jahren
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 50ccm (Benzin) beschränkt auf 45 km/h. Ab 15 Jahren.
Die Führerscheinklasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, die es Inhabern ermöglicht, Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) zu fahren. Diese Führerscheinerweiterung gilt nur in Deutschland und ist für Personen ab 25 Jahren verfügbar, die mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
Leichtkrafträder bis 125ccm; max. 11kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,1 kW/kg. Ab 16 Jahren.
Beschränkt auf Krafträder bis 35 kW. Verhältnis Leistung/Leermasse 0,2 kW/kg. die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Ab 18 Jahren.
Direkteinstieg unbeschränkte Krafträder. Ab 24 Jahren.
LKW bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 12 Tonnen zGM
LKW
LKW mit Anhänger
Wir bieten Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer. Modulschulung, Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingt max. 40 kmh Ab 16 Jahren. Max. 60 kmh ab 18 Jahren.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
IN EINEM KURZEN VIDEO 😉
Einblicke in unseren Alltag
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Antworten auf deine Fragen
Der schnellste Weg ist sich direkt Online anzumelden.
Solltest du vorher eine persönliche Beratung wünschen ist das natürlich auch kein Problem.
Nein ihr könnt euch gern ohne eure Eltern anmelden.
Den vorbereiteten Führerscheinantrag bekommt ihr von uns, diesen müsst ihr dann bei eure Gemeinde abgeben.
Der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ist unbefristet gültig.
Dieser gilt maximal 2 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Geburtstag (Mindestalter) begonnen werden. Die Anmeldung ist natürlich auch schon früher möglich.